Warum die Anerkennung von Drittstaaten-Führerscheinen für Busfahrer noch immer scheitert – und wo sich langsam etwas bewegt

January 20, 2026
Eva Lotta Holtkamp

Während EU-Führerscheine weitgehend problemlos anerkannt werden, stoßen Fahrer mit Nicht-EU-Führerscheinen nach wie vor auf erhebliche rechtliche und finanzielle Hürden. Dieser Beitrag zeigt den aktuellen Status quo, ordnet politische Entwicklungen ein und erklärt, warum die Situation bislang nur langsam vorankommt.

Status quo: Führerscheine aus Drittstaaten werden in Deutschland nur sehr eingeschränkt anerkannt.

Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig. Personen mit einem Führerschein aus einem Drittstaat (also außerhalb der EU bzw. des EWR) dürfen diesen nach Wohnsitznahme in Deutschland maximal sechs Monate nutzen. Danach ist eine Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.

Die offizielle Informationsseite der Stadt Hamburg fasst es so zusammen:

„Drivers from outside the EU may use their licence for up to six months after they have taken up residence. After that period, they must obtain a German driver’s licence.“ (Quelle: hamburg.com)

Damit endet für viele internationale Fahrer die Möglichkeit, ihren vorhandenen Führerschein beruflich zu nutzen – unabhängig von ihrer bisherigen Berufserfahrung.

Kompletter Neuerwerb statt Anerkennung

Besonders problematisch ist die Situation für Fahrer aus Ländern, die nicht in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind. Für diese Herkunftsstaaten gilt in der Regel:

„Für Fahrerlaubnisse aus Staaten, die nicht in Anlage 11 zur FeV aufgeführt sind, ist grundsätzlich eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich.“ (Quelle: service.berlin.de)

In der Praxis bedeutet das für Busfahrer der Klasse D/DE: Der Führerschein muss häufig komplett neu in Deutschland erworben werden. Die Kosten dafür liegen – je nach Region – bei über 10.000 Euro. Für viele internationale Fachkräfte ist das finanziell schlicht nicht leistbar.

Warum der Bildungsgutschein meist keine Lösung ist

Theoretisch besteht die Möglichkeit, eine Umschulung oder Qualifizierung über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit zu finanzieren. In der Praxis scheitert dieser Weg jedoch häufig daran, dass viele internationale Fachkräfte nicht im Leistungsbezug stehen.

Damit fällt eine zentrale Fördermöglichkeit weg – obwohl genau diese Personen dringend gebraucht würden.

Reformbedarf erkannt – aber noch keine Lösung umgesetzt

Dass diese Situation den Fachkräftemangel im Verkehrssektor verschärft, ist auch der Politik bewusst. In einer Drucksache des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2024 heißt es:

„Die Bundesregierung unterstützt Vorschläge zur Harmonisierung der Anerkennung von Drittstaatenfahrerlaubnissen auf europäischer Ebene. Konkrete nationale Regelungen liegen jedoch noch nicht vor.“ (Quelle: Deutscher Bundestag, Drucksache 20/12764)

Gleichzeitig wird dort festgehalten:

„Der Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D in Deutschland ist aufgrund der notwendigen Ausbildungskosten für viele Drittstaatenangehörige nicht finanzierbar.“

Die Problemlage ist also bekannt – konkrete, kurzfristige Lösungen gibt es bislang jedoch nicht.

Ein vorsichtiger Lichtblick: EU-weite Anerkennung bestimmter Drittstaaten-Führerscheine

Auf europäischer Ebene zeichnet sich zumindest eine begrenzte Verbesserung ab.

Mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie, die am 25. November 2025 in Kraft tritt, wird erstmals ein Mechanismus zur EU-weiten Anerkennung bestimmter umgeschriebener Drittstaaten-Führerscheine eingeführt.

Die Europäische Kommission formuliert dazu: „EU licences issued in exchange for licences from specific third countries which have a road safety framework similar to the EU will be recognised EU-wide.“

Konkret betrifft dies sogenannte EU-Führerscheine mit dem Code 70. Diese werden ausgestellt, wenn ein Drittstaaten-Führerschein in einem EU-Mitgliedstaat umgeschrieben wurde. Bisher mussten andere EU-Staaten diese Führerscheine nicht anerkennen, wenn die betreffende Person ihren Wohnsitz verlegte.

Die neue Richtlinie sieht nun vor, dass diese EU-Führerscheine EU-weit anerkannt werden können, wenn:

  • das jeweilige Drittland über ein mit der EU vergleichbares Verkehrs-sicherheitsniveau verfügt
  • und die EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine positive Länderbewertung vornimmt

Diese Bewertung erfolgt länderweise.

Was bedeutet das realistisch betrachtet?

Diese Neuerung ist kein Durchbruch für alle Drittstaaten-Führerscheine. Vielmehr ist davon auszugehen, dass nur sehr wenige Länder von dieser Regelung profitieren werden. Als realistisches Beispiel wird aktuell häufig das Vereinigte Königreich (UK) genannt, da dort vergleichbare Ausbildungs- und Sicherheitsstandards bestehen.

Für viele klassische Herkunftsländer internationaler Busfahrer bleibt die Situation damit zunächst unverändert.

Fazit: Viel Bedarf, wenig Bewegung – aber erste Signale

Die Anerkennung von Drittstaaten-Führerscheinen bleibt eines der größten strukturellen Hindernisse bei der Gewinnung internationaler Busfahrer. Hohe Kosten, fehlende Fördermöglichkeiten und komplexe Verfahren stehen einer schnellen Integration qualifizierter Fachkräfte im Weg.

Gleichzeitig zeigt die neue EU-Richtlinie: Das Thema ist politisch angekommen.

Auch wenn die aktuellen Erleichterungen noch sehr begrenzt sind, ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Wir beobachten diese Entwicklungen kontinuierlich.

Sobald neue Drittstaaten anerkannt werden, nationale Umsetzungen erfolgen oder sich relevante Änderungen für Busunternehmen und Fahrer ergeben, werden wir hier darüber berichten und die Auswirkungen praxisnah einordnen.

Dieser Beitrag wird aktualisiert, sobald es neue rechtliche Entwicklungen zur Anerkennung von Drittstaaten-Führerscheinen gibt.